Gemeinde Wikon

A-Post Plus

SP-Ortsgruppe Brittnau

Herr Bruno Koch

Zofingerstrasse 12

4805 Brittnau

Wikon, 17. Dezember 2024

Rückmeldung zu Ihrer Stellungnahme gegen die Gesamtrevision der Ortsplanung

Sehr geehrter Herr Koch

Der Gemeinderat hat Ihre Stellungnahme anlässlich seiner Sitzung vom 10. Dezember 2024 einge­hend geprüft. Zuvor wurde die Stellungnahme bereits in der Sitzung der Ortsplanungskommission am 18. November 2024 besprochen, welche dem Gemeinderat anschliessend eine Empfehlung aus­gesprochen hat.

Nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung aller relevanten Aspekte können wir Ihnen zu Ihrer Stel­lungnahme folgende Rückmeldung geben:

 

Punkt 1: Erhalt Bahnhof Brittnau-Wikon

Dem Gemeinderat Wikon ist der Bahnhof Brittnau-Wikon wichtig. Allerding schätzt er gestützt auf die Rahmenbedingungen und die Ausgangslage die Chancen, dass dieser mittel- bis langfristig er­halten bleiben kann, als gering ein. Der Gemeinderat setzt sich für den öffentlichen Verkehr und da­mit verbunden für eine Taktverdichtung und längere Betriebszeiten der Busse in Wikon ein. Aus Sicht des Gemeinderates ist es sinnvoller, anstelle des Erhalts des Bahnhofs Brittnau-Wikon, in die Entwicklung der realistischeren und attraktiveren Busverbindungen zu investieren. Eine gut ausge­baute und effizient gestaltete Busverbindung würde eine deutlich höhere Nutzerinnen- und Nutzer­akzeptanz und Flexibilität bieten, was letztendlich zu einer besseren Erreichbarkeit sowie einem at­traktiveren Verkehrsangebot für die Bevölkerung führen würde.

Entscheid: Der Gemeinderat lehnt den Antrag ab und verzichtet auf die Anpassung des Erschliessungs- und Verkehrsrichtpianes.

Punkt 2: Tempo 30 Bahnhofstrasse bis Zofingerstrasse

Die Gemeinde hatte ursprünglich die Einführung einer Tempo-30-Zone entlang der gesamten Stre­cke beantragt, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner zu verbessern. Dieser Vorschlag wurde jedoch vom Kanton abgelehnt und Tempo 30 darf nur auf einer Teilstrecke auf der Bahnhofstrasse eingeführt werden. Auch der Gemeinderat war überrascht von dem Entscheid des Kantons und bedauert diesen.
Entscheid: Im Erschliessungs- und Verkehrsrichtplan ist Tempo 30 auf der gesamten Länge der Bahn­hofstrasse vorgesehen. Daran wird festgehalten, auch wenn inzwischen nur für eine Teilstrecke eine Tempo-30-Zone bewilligt wurde.


Der Erschliessungs- und Verkehrsrichtplan wird vom Gemeinderat erlassen. Da es sich um ein behör­denverbindliches Planungsdokument handelt, besteht kein Rechtsmittel.

Wir danken Ihnen für Ihre Kenntnisnahme.

 

Freundliche Grüsse

 

Gemeinderat Wikon