Gemeinde Wikon |
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SP-Ortsgruppe Brittnau
Herr Bruno Koch
Zofingerstrasse 12
4805 Brittnau
Wikon, 17. Dezember 2024
Rückmeldung zu Ihrer Stellungnahme gegen die Gesamtrevision der Ortsplanung
Sehr geehrter Herr Koch
Der Gemeinderat hat Ihre Stellungnahme anlässlich seiner Sitzung vom 10. Dezember 2024 eingehend geprüft. Zuvor wurde die Stellungnahme bereits in der Sitzung der Ortsplanungskommission am 18. November 2024 besprochen, welche dem Gemeinderat anschliessend eine Empfehlung ausgesprochen hat.
Nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung aller relevanten Aspekte können wir Ihnen zu Ihrer Stellungnahme folgende Rückmeldung geben:
Punkt 1: Erhalt Bahnhof Brittnau-Wikon
Dem Gemeinderat Wikon ist der Bahnhof Brittnau-Wikon wichtig. Allerding schätzt er gestützt auf die Rahmenbedingungen und die Ausgangslage die Chancen, dass dieser mittel- bis langfristig erhalten bleiben kann, als gering ein. Der Gemeinderat setzt sich für den öffentlichen Verkehr und damit verbunden für eine Taktverdichtung und längere Betriebszeiten der Busse in Wikon ein. Aus Sicht des Gemeinderates ist es sinnvoller, anstelle des Erhalts des Bahnhofs Brittnau-Wikon, in die Entwicklung der realistischeren und attraktiveren Busverbindungen zu investieren. Eine gut ausgebaute und effizient gestaltete Busverbindung würde eine deutlich höhere Nutzerinnen- und Nutzerakzeptanz und Flexibilität bieten, was letztendlich zu einer besseren Erreichbarkeit sowie einem attraktiveren Verkehrsangebot für die Bevölkerung führen würde.
Entscheid: Der Gemeinderat lehnt den Antrag ab und verzichtet auf die Anpassung des Erschliessungs- und Verkehrsrichtpianes.
Punkt 2: Tempo 30 Bahnhofstrasse bis Zofingerstrasse
Die Gemeinde hatte ursprünglich die Einführung einer Tempo-30-Zone entlang der gesamten Strecke beantragt, um die Verkehrssicherheit zu
erhöhen und die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner zu verbessern. Dieser Vorschlag wurde jedoch vom Kanton abgelehnt und Tempo 30 darf nur auf einer Teilstrecke auf der
Bahnhofstrasse eingeführt werden. Auch der Gemeinderat war überrascht von dem Entscheid des Kantons und bedauert diesen.
Entscheid: Im Erschliessungs- und Verkehrsrichtplan ist Tempo 30 auf der gesamten Länge der Bahnhofstrasse vorgesehen. Daran wird festgehalten, auch wenn inzwischen nur
für eine Teilstrecke eine Tempo-30-Zone bewilligt wurde.
Der Erschliessungs- und Verkehrsrichtplan wird vom Gemeinderat
erlassen. Da es sich um ein behördenverbindliches Planungsdokument handelt, besteht kein Rechtsmittel.
Wir danken Ihnen für Ihre Kenntnisnahme.
Freundliche Grüsse
Gemeinderat Wikon