An das
Kantonsgericht Luzern, 4. Abteilung
Postfach 3569
6002 Luzern
Brittnau, 17. Oktober 2024
Verfügung Verkehrsanordnung in der Gemeinde Wikon
Antrag zu Tempo 30 Bahnhofstrasse Wikon mit Frist per 25.10.2024
Sachverhalt
Die Industriestrasse von der Bahnhofstrasse in Wikon nach Reiden zur Pfaffnauerstrasse wird wegen den ansässigen Industrie- und Entsorgungsbetrieben stark befahren, mit einem relativ grossen Anteil an Schwerverkehr. Dieser Verkehr wird durch das geplante Logistikzentrum der Firma Planzer noch zunehmen. Um einen Schleichverkehr über die Bahnhofstrasse in Wikon zu erschweren, hat die Bevölkerung beim Gemeinderat Tempo 30 beantragt und dieser hat beim Kanton Luzern einen entsprechenden Antrag gestellt. Die Gemeinde Wikon schlägt vor, Tempo 30 auf der Bahnhofstrasse bis zur Gemeindegrenze Wikon/Brittnau auf einer Länge von ca 950m ab der Kreuzung zur Luzernerstrasse in Wikon bis zu Abzweigung zur Industriestrasse einzuführen.
Die Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif) des Kantons Luzern, gestützt auf Art, 3 Abs. 4 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) und Art. 107 Abs. 1 der Signalisationsverordnung (SSV) sowie $ 17 Abs. 1 der Strassenverkehrsverordnung, will jedoch nur Tempo 30 bis zur Abzweigung zur Industriestrasse auf einer Länge von ca. 350m bewilligen.
Einsprache und Antrag
Die SP Brittnau befürwortet die Anordnung von Tempo 30 auf dem vorgesehenen Strassenabschnitt. Sie erhebt jedoch Einsprache gegen die Begrenzung von Tempo 30 nur auf diesen vorgesehenen Strassenabschnitt und beantragt, dass Tempo 30 auf der genannten Bahnhofstrasse ab der Kreuzung zur Luzernerstrasse in Wikon bis zur Gemeindegrenze auf einer Länge von ca. 950m sowie auf dem gesamten Bahnhofareal eingeführt werden soll.
Begründung
Es ist nicht nachvollziehbar, warum Tempo 30 nicht bis zur Gemeindegrenze Wikon/Brittnau weitergezogen wird, da gefährliche Stellen mit Motorfahrzeug-, Fussgänger- und Veloverkehr vor allem im Bereich Bahnhof Brittnau-Wikon zu finden sind, namentlich beim Ende des Veloweges auf beiden Seiten der Unterführung, wo je nach Richtung, die Strasse überquert werden muss. Zudem bei der Kreuzung zum Bahnhofplatz in einer von Brittnau herkommend sehr unübersichtlichen Kurve. Wegen der schwierigen Sicht wurde dort ein Spiegel montiert, der jedoch bei Tempo 50 nicht genügende Übersicht bieten kann, da die Fahrzeuge zu schnell vom Zeitpunkt der Wahrnehmung auf dem Spiegel in den Bereich der Kurve gelangen, was zu einer Kollision führen kann.
Die befürchtete Zunahme des Schleichverkehrs über die Bahnhofstrasse ist zudem nicht nur für Wikon ein Problem sondern noch akzentuierter für Brittnau, was auch im Baugesuch der Firma Planzer in Punkt 9.2 thematisiert wird. Hier würde die Ausweichroute zur oder von der Autobahn über die Kreuzung Strählgasse/Dorfstrasse im Dorfkern rollen, welche stark von Schulkindern der anliegenden Dorfschule frequentiert wird. Diese Ausweichroute ist mit Tempo 30 möglichst unattraktiv zu gestalten. Die SP Brittnau sieht es deshalb als ihre Pflicht an, eine Einsprache von ausserhalb der Gemeinde Wikon und des Kantons Luzern einzureichen, um ein solches gefährliches Szenario zu verhindern.
Freundliche Grüsse
Für die SP-Ortsgruppe Brittnau
Bruno Koch, Präsident