BNO : GEP : GMS : und mehr

Revision der BNO – verpasste Chance und fehlender Weitblick

 

Die SP-Fraktion begrüsst es, dass der Stadtrat einen ersten Schritt unternimmt, die Ortsplanung an das seit 1. Januar 2014 geltende revidierte eidgenössische Raumplanungsgesetz und den kantonalen Richtplan anzupassen. Ziel ist es, dank verdichtetem Bauen die Zersiedlung zu stoppen und Kulturland zu schonen – was die SP vollumfänglich unterstützt. Doch die Vorlage ist eine verpasste Chance. Der vorliegenden Teilrevision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) fehlen verbindliche Regelungen zu Planungsgewinnen, wie sie andere Gemeinden im Aargau (Aarau) bereits kennen. Die aus Umzonungen und durch höhere Bauten entstehenden Planungsvorteile sollten auch der Allgemeinheit zugutekommen. In einem zweckgebundenen Fonds könnten beispielsweise nachhaltige Projekte finanziert werden wie die Förderung des Langsamverkehrs. Ebenso fehlt der Weitblick, wichtige Fragen bleiben unbeantwortet: Was bedeuten diese Hochbauten für Zofingen als Ganzes? Wie soll die Infrastruktur (z. B. Schulraum) dem potenziellen Bevölkerungszuwachs angepasst oder wie soll zusätzliches Verkehrsaufkommen bewältigt werden? Auch fehlen konkrete Zielvorgaben für einzelne Gebiete, wie sie Aarau oder Rheinfelden explizit in ihren BNO aufführen. Die Mehrheit der Fraktion lehnt die Vorlage in dieser Form deshalb ab.

 

Der neue Obstufen-Campus ist ein notwendiges und zukunftsweisendes Projekt für Zofingen. Der Marschhalt war wichtig, um die Schulraumplanung zu optimieren. Die SP-Fraktion heisst die Aufstockung des Studienauftrages einstimmig gut.

 

Den Vorlagen zur GEP und der Ausdolung des Riedtalbaches stimmt die SP-Fraktion zu, da es nachhaltige Investitionen sind. Beim GEP ist es notwendig, dass in Zukunft Trennsysteme für Abwasser und Restwasser flächendeckend eingeführt werden.

 

Die Zusammenarbeit zwischen dem Regionalverband zofingenregio und der Stadt Zofingen bei regionalen Integrationstätigkeiten ist notwendig. Die Fraktion stimmt dem Stellenbegehren von 125 Prozent für die Besetzung der Koordinationsstelle Freiwilligenarbeit im Asyl- und Flüchtlingsbereich und der Fachstelle Integrationsförderung zu. Eine Inhouse-Lösung ist günstiger, als wenn man diese Leistung extern einkaufen würde. (sol)

Veröffentlicht im Zofinger Tagblatt vom 15.3.2019


Kommentar schreiben

Kommentare: 0